Netz­ent­wick­lungs­plan Strom 2013 und Offs­ho­re-Netz­ent­wick­lungs­plan 2013 be­stä­tigt

Homann: "56 von 90 vorgeschlagenen Maßnahmen sind energiewirtschaftlich notwendig und wurden daher von uns bestätigt"

Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 08.01.2014

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom (NEP Strom) 2013 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2013 bestätigt. Er basiert auf Ausbauszenarien für die verschiedenen Energieträger, die bereits vor Bildung der neuen Bundesregierung breit mit der Öffentlichkeit konsultiert und festgelegt worden waren. Er spiegelt also noch nicht die veränderten energiepolitischen Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag wider, z. B. die angepassten Ziele beim Offshore-Ausbau. Entsprechende Anpassungen werden im Zuge der Erarbeitung und Konsultation der Netzentwicklungspläne 2014 berücksichtigt.

"Eine verlässliche und langfristige Netzausbauplanung ist ein im Koalitionsvertrag verankertes Ziel. Mit dem sich jährlich wiederholenden und an die jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen angepassten Prozess der Bedarfsermittlung werden wir diesem Ziel gerecht", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zusammen mit den Netzentwicklungsplänen wurde der überarbeitete Umweltbericht veröffentlicht. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im NEP Strom 2013 und
O-NEP 2013 enthaltenen Maßnahmen.

"Von den 90 Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des NEP Strom 2013 vorgeschlagen haben, konnten wir 56 bestätigen", sagte Homann. "Wir haben nur die Maßnahmen bestätigt, die nach unserer Bewertung in den kommenden zehn bzw. zwanzig Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zwingend erforderlich sind." Dies gilt auch für die Bedarfsermittlung der erforderlichen Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See, die mit dem O-NEP 2013 erstmalig erfolgte. Von den zehn beantragten Offshore-Anbindungsleitungen wurden acht bestätigt.

"Im Rahmen des sich jährlich wiederholenden Prozesses der Erstellung der Netzentwicklungspläne können diese Maßnahmen jedoch erneut vorgelegt werden. Wir werden diese unter Betrachtung der dann geltenden energiewirtschaftlichen sowie energiepolitischen Rahmenbedingungen erneut überprüfen", erläuterte Homann. Im Vergleich zum NEP Strom des Vorjahres wurden nun deutlich mehr netzverstärkende Maßnahmen in bestehenden Trassen bestätigt. Dabei kommt der Grundsatz zum Tragen, dass erst alle Möglichkeiten zur Netzverstärkung oder -optimierung ausgeschöpft werden sollen, bevor der Neubau von Stromtrassen in Betracht kommt. Der bestätigte NEP Strom 2013 umfasst rund 2.800 km an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.650 km an kompletten Neubautrassen.

Die Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts gingen einher mit einer achtwöchigen Konsultation, während der sich die Öffentlichkeit zu den geplanten Vorhaben äußern konnte. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen mehr als 7.000 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Ein Großteil der Stellungnahmen betrifft konkrete Vorhaben, insbesondere die Ausbauvorhaben Kreis Segeberg – Goldshöfe, Emden/Ost – Osterath, Osterath – Philippsburg, Kiel – Göhl, Lauchstädt – Meitingen sowie Raitersaich – Ludersheim.

Im Ergebnis wurde bei der diesjährigen Überprüfung der Großteil der Vorhaben bestätigt, die bereits im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben sind. Das Bundesbedarfsplangesetz basiert auf der Ermittlung des notwendigen Netzausbaubedarfs des bestätigten NEP 2012 und ist Grundlage für die nun anstehenden konkreten Planungsverfahren. "Wir gehen davon aus, dass in Kürze die ersten Anträge auf Bundesfachplanung durch die Vorhabenträger gestellt werden", so Homann.

Der NEP Strom 2013, der O-NEP 2013 sowie der überarbeitete Umweltbericht und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/nep-ub2 zu finden.

Pressemitteilung (pdf / 156 KB)

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