Bundesnetzagentur fördert Einführung intelligenter Zähler und variabler Tarife
Kurth: "Nur mit neuen variablen Tarifen machen neue Zähler Sinn"
Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 23.06.2010
Mit einem heute veröffentlichten Positionspapier stellt die Bundesnetzagentur klar, welche Mindestanforderungen Strom- und Gaszähler erfüllen müssen, um den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerzuspiegeln. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur heute ein Festlegungsverfahren zur Nutzung von Standardlastprofilen eröffnet. Ziel des Verfahrens ist es, die Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Stromtarife zu verbessern.
"Mit dem Positionspapier wollen wir schon auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens Innovationen bei Strom- und Gaszählern fördern. Das Positionspapier gibt den Unternehmen eine Auslegungshilfe an die Hand und verschafft ihnen damit die gewünschte Rechtssicherheit, welche Zählerkosten die Bundesnetzagentur als Teil der Netzentgelte anerkennt. Wir erwarten daher, dass die Unternehmen den Einsatz moderner Zähler jetzt stärker forcieren"
, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Seit 1. Januar 2010 sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in Neubauten oder bei größeren Renovierungen Messeinrichtungen einzubauen, die dem Nutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Spätestens bis zum 30. Dezember 2010 muss den Verbrauchern zudem ein Tarif angeboten werden, der einen Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs setzt.
Die im Positionspapier beschriebenen neuen Zähler bieten deutlich mehr Funktionalitäten als die bislang verwendete Technik. Dazu zählen die Erfassung des Verbrauchs für bestimmte Zeiträume, die Zuordnungsmöglichkeit des Verbrauchs zu unterschiedlichen Tarifen sowie standardisierte Schnittstellen, um die erfassten Daten elektronisch zu übermitteln.
Das Positionspapier und die Einleitungsverfügung des Festlegungsverfahrens sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Bericht der Bundesnetzagentur zu Fragen des flächendeckenden Einsatzes intelligenter Zähler und zu variablen Tarifen ist dort ebenfalls zu finden.