Bundesnetzagentur gibt neu­es Mo­bil­funk­ter­mi­nie­rungs­ent­gelt be­kannt

Homann: "Steigende Datenverkehre führen zu sinkenden Minutenpreisen für die Anrufzustellung"

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 16.11.2012

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für ein neues Mobilfunkterminierungsentgelt veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG und Telefónica Germany GmbH & Co OHG für die Zustellung von Anrufen in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen, die sog. Mobilfunkterminierung, ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min. berechnen dürfen. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2013 noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min. sinken. Bislang konnten die vier Mobilfunknetzbetreiber jeweils leicht unterschiedliche Mobilfunkterminierungsentgelte zwischen 3,36 ct/min. und 3,39 ct/min. berechnen.

"Der heute veröffentlichte Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen während der vergangenen Wochen. Dabei hat sich abgezeichnet, dass der in den Mobilfunknetzen seit Jahren zu beobachtende Trend eines deutlichen Anstiegs der Datenmengen auch künftig anhalten wird. In erster Linie ist der Anstieg auf eine sehr erfolgreiche Vermarktung von sog. Smartphones durch die Mobilfunknetzbetreiber zurückzuführen", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Das Verhältnis zwischen Daten- und Sprachverkehr verschiebt sich durch diese Entwicklung weiter. Immer weniger Kosten werden durch den Sprachverkehr verursacht, sodass dieser einen entsprechend geringeren Anteil an den Gesamtkosten eines Mobilfunknetzes tragen muss. Dies ist im Wesentlichen der Grund dafür, dass der Minutenpreis für Terminierungsleistungen weiter sinkt. Bereits in den letzten Genehmigungsrunden hatte dieser Trend zu deutlich niedrigeren Entgelten geführt. Die jetzige Entscheidung berücksichtigt zum einen die gesunkenen Kosten der Terminierung. Zum anderen lässt sie den Unternehmen Spielraum, weiterhin ihre Investitionen in den Breitbandausbau, insbesondere LTE, voranzutreiben, denn die Mobilfunkkunden fragen zunehmend mobile Datendienste nach. Derjenige, der ein leistungsfähiges Netz betreibt, besitzt auch die größte Attraktivität für die Kunden", erklärte Homann.

Das jetzt veröffentlichte Mobilfunkterminierungsentgelt ist auf der Basis der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines effizienten Referenznetzbetreibers, der 25 Prozent der Gesamtnachfrage nach Sprach-, SMS- und Datenverbindungsleistungen in Deutschland abdeckt, ermittelt worden. Dadurch ergibt sich ein einheitliches Entgelt für alle Mobilfunknetzbetreiber. Die Kostenermittlung selbst erfolgte vorrangig anhand eines analytischen Kostenmodells der WIK-Consult GmbH.

"Die Bundesnetzagentur hat für die Entgeltermittlung an ihrer bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu bestimmen, festgehalten und damit eine Empfehlung der Europäischen Kommission in diesem Punkt nicht umgesetzt. Nach umfangreichen Ermittlungen und sehr intensiver Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kostenansatz der Kommissionsempfehlung in Deutschland nicht besser geeignet ist, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes zu erreichen. Wir werden der Kommission unsere Entscheidung erläutern und hoffen, dass wir diese von unseren guten Argumenten überzeugen können", betonte Homann.

Das Entgelt kann nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil ab Mitte nächster Woche zunächst noch ein vierwöchiges nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt wird. Anschließend wird die Bundesnetzagentur den Entgeltvorschlag mitsamt der Begründung der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.

Pressemitteilung (pdf / 839 KB)

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