Ver­sor­gungs­auf­la­ge im 800-MHz-Be­reich in Sach­sen-An­halt und Thü­rin­gen er­füllt

Homann: "Verbleibende Bundesländer werden in Kürze folgen"

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 25.06.2012

Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800 MHz Bereich jetzt auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen erfüllt. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, können die von ihnen im 800 MHz Bereich ersteigerten Frequenzen nun auch in diesen Bundesländern frei nutzen.

"Die Versorgungsauflagen sind mittlerweile in fast allen der insgesamt dreizehn mit Breitband unterversorgten Bundesländer erfüllt worden. Auch in den beiden verbleibenden Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Ausbau bereits so weit vorangeschritten, dass diese in Kürze folgen werden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind dabei mit einer stufenweisen Aus und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Sobald die Versorgungsauflage erfüllt ist, können die Zuteilungsinhaber die 800-MHz Frequenzen in dem jeweiligen Bundesland frei nutzen. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien (Funk, DSL, Kabel etc.) berücksichtigt.

Die Versorgungsauflagen sind nun in folgenden Bundesländern erfüllt:
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Pressemitteilung (pdf / 821 KB)

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