Ver­gleichs­ver­fah­ren Strom und Gas

Veröffentlichung der Ergebnisse des Vergleichsverfahrens

Kurth: "Effizienzreserven werden deutlich"

Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 24.08.2006

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse des Vergleichsverfahrens Strom und Gas im Internet veröffentlicht. Verglichen werden die Kosten der Energieversorgungsunternehmen für den Betrieb ihres Leitungsnetzes in Euro pro Kilometer Leitungslänge, differenziert nach der Absatzdichte in sog. Strukturklassen. Die Kosten sind die ausschlaggebende Größe für die Höhe der Netznutzungsentgelte. Innerhalb der Vergleichsklassen zeigen sich dabei gravierende Kostenunterschiede. Wenn man sich beispielsweise die Kosten pro Netzkilometer in der Mittelspannung anschaut, so findet man im Westen in der Klasse der niedrigeren Absatzdichte Abweichungen um mehr als das siebenfache vom mittleren Wert. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die hohen Unterschiede in den Kosten können nicht allein durch strukturelle Besonderheiten der einzelnen Unternehmen erklärt werden. Vielmehr lässt diese Bandbreite auf vorhandene Ineffizienzen schließen. Damit bestehen noch Effizienzreserven beim Betrieb der Energieversorgungsnetze, die es zu heben gilt. Schließlich dürfen mögliche Ineffizienzen beim Netzbetrieb nicht auf Kosten der Netznutzer gehen."

Die Bundesnetzagentur hat für das Vergleichsverfahren im Oktober 2005 Daten aller Netzbetreiber in Deutschland erhoben. Basis der Datenabfrage war das Geschäftsjahr 2004.

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse des Vergleichsverfahrens in den laufenden Entgeltgenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit der rechtlich vorgegebenen Veröffentlichungspflicht soll für die Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit die Transparenz erhöht und zu Beginn der Energieregulierung ein Überblick über die vorgefundene Ausgangssituation geschaffen werden.

Die Ergebnisse sollten ursprünglich Anfang April 2006 unter Nennung der Unternehmensnamen veröffentlicht werden. Aufgrund von Unterlassungsbeschwerden zahlreicher Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich die Veröffentlichung verzögert. "Mittlerweile befinden wir uns bundesweit mitten im Entgeltgenehmigungsverfahren, in dem überhöhte Kosten unmittelbar erkannt und gekürzt werden können. Aus diesem Grund hat sich die Bundesnetzagentur jetzt für eine andere Form der Veröffentlichung entschieden, die sich auf die Darstellung der Bandbreiten konzentriert." sagte Kurth. "Die Berücksichtigung im Rahmen der individuellen Entgeltgenehmigung wird durch die Form der Veröffentlichung nicht beeinflusst."

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass das aktuelle Verfahren der Entgeltregulierung zum 1. Januar 2008 durch die Anreizregulierung abgelöst wird. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Verordnung zur Einführung der Anreizregulierung. Für die Anreizregulierung werden im Rahmen dieser neuen Verordnung Vergleichsverfahren eigener Art erforderlich sein. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollten die Erfahrungen des monatelangen Tauziehens um die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse des Vergleichsverfahrens in der Verordnungsgebung ihren Niederschlag finden, damit klare Grundlagen für die Schaffung von Transparenz der Kosten und Preise im Markt geschaffen werden können.

Die Ergebnisse des Vergleichsverfahrens finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.


Pressemitteilung (pdf / 35 KB)

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