Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden erneut nicht abgesenkt
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 30.12.2015
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 nicht gekürzt werden. Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.419 Megawatt mehr als 900 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt sogar ansteigt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate Dezember 2014 bis November 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten. Die Ermittlung der neuen Fördersätze für Windenergie an Land und Biomasse, gültig ab dem 1. Juli 2016, steht diesen Monat nicht an.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden..