Zuschlagswert der zweiten Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen
Homann: „Zuschlagswert liegt unter dem durchschnittlichen Zuschlagswert der ersten Runde
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Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 02.09.2015
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass der Zuschlagswert der zweiten Ausschreibungsrunde von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 8,49 ct/kWh beträgt.
„Schon in der ersten Ausschreibungsrunde haben wir relativ niedrige Preise gesehen. Das Preisniveau der zweiten Runde liegt noch darunter,
“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Die Reaktion der Bieter auf den hohen Wettbewerbsdruck in der ersten Ausschreibungsrunde haben zu durchgehend niedrigeren Gebotswerten geführt. Nun beobachten wir gespannt, wie die Realisierung der Projekte vorangeht.
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Die Ermittlung des Zuschlagswertes erfolgte in der zweiten Ausschreibungsrunde im Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Der Gebotswert des letzten bezuschlagten Gebots ist der Zuschlagswert aller anderen erfolgreichen Gebote. Der Zuschlagswert der zweiten Runde liegt deutlich unter der bis zum 1. September 2015 geltenden Förderhöhe von 8,93 ct/kWh. Neu in Betrieb genommene Freiflächenanlagen werden nunmehr nur noch gefördert, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibungsrunde teilgenommen haben.
Mit der Bekanntgabe des Zuschlagswertes ist die zweite Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen erfolgreich beendet. Da für eine ausreichende Gebotsmenge Zweitsicherheiten gestellt wurden, wird kein Nachrückverfahren durchgeführt. Der Gebotstermin für die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der 1. Dezember 2015.
Informationen zu dieser Ausschreibungsrunde finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/ffav15-2.