Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht Vor­schlag für neue Mo­bil­funk­ter­mi­nie­rungs­ent­gel­te

Homann: „Entgelte sichern Spielraum für Investitionen in den mobilen Breitbandausbau“

Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 03.09.2014

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Vorschlag für neue Mobilfunkterminierungsentgelte in den nächsten zwei Jahren veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die deutschen Mobilfunknetzbetreiber für die Zustellung von Anrufen in ihren Mobilfunknetzen, die sog. Mobilfunkterminierung, statt bisher 1,79 ct/min ab dem 1. Dezember 2014 jeweils 1,72 ct/min berechnen dürfen. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2015 noch einmal sinken auf dann 1,66 ct/min für den Zeitraum bis Ende November 2016.

"Der heute veröffentlichte Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Die Entgelte spiegeln die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Mobilfunk-Referenznetzbetreibers wieder. Dabei haben wir an unserem bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Die vorgeschlagenen Entgelte sichern den Unternehmen daher auch künftig genügend Spielraum, ihre Investitionen in den mobilen Breitbandausbau, insbesondere in die LTE-Netzinfrastruktur, weiter voranzutreiben", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Für die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung hat die Bundesnetzagentur wie in der vorangegangenen Genehmigungsrunde auch dieses Mal wieder auf das Analytische Kostenmodell für das Mobilfunknetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), Bad Honnef, zurückgegriffen.

Die Entscheidungsentwürfe sind seit heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 1. Oktober 2014 schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können.

Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur äußert, können die Entgelte rechtzeitig ab dem 1. Dezember 2014 endgültig in Kraft treten. Andernfalls könnten die neuen Entgelte zunächst vorläufig genehmigt werden.

Pressemitteilung (pdf / 113 KB)

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