Erneuerbare Energien / Kraft-Wärme-Kopplung
Die Bundesnetzagentur nimmt vielfältige spezialgesetzliche Aufgaben zur Förderung und Finanzierung der Energiewende wahr.
Dazu zählen insbesondere folgende Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG):
- Ermittlung und Veröffentlichung der Fördersätze nach dem EEG
- Durchführung der Ausschreibungen für EE- und KWK-Anlagen
- Veröffentlichung von EE-Statistiken
- EEG-Aufsicht u.a. zu EEG-Förderzahlungen, zur Vermarktung von einspeisevergütetem EE-Strom und zum Netzanschluss von EE-Anlagen
- KWKG-Aufsicht u.a. zu KWKG-Förderzahlungen,
- EnFG-Aufsicht u.a. zum Finanzierungsbedarf, zur Wälzung der EEG- und KWKG-Förderkosten, zur Erhebung der KWKG- und der Offshore-Umlage, zu Umlageprivilegien und zur Kontenführung
- Datenerhebung nach dem EEG, dem KWKG und dem EnFG
Die Führung des Marktstammdatenregisters ist eine weitere Aufgabe der Bundesnetzagentur, die unter anderem den Ausbau von EE- und KWK-Anlagen transparent macht.
Kontakt
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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