Zuschläge in der zweiten PV-Ausschreibung erteilt
Franke: „Auch in der zweiten Runde ist echter Wettbewerb zu beobachten.
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Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 13.08.2015
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen heute 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.735 kW bezuschlagt.
„Der positive Eindruck der ersten Ausschreibungsrunde hat sich verfestigt: Auch in der zweiten Runde ist echter Wettbewerb um die Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beobachten
“, fasst Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur zusammen. „Die hohe Beteiligung ist ein gutes Signal für die Energiewende. Zudem zeigt sich in der zweiten Runde, dass auch vermeintlich weniger professionelle Anlagenbetreiber günstig anbieten und Zuschläge erhalten können
“, ergänzt Franke.
Bei der Bundesnetzagentur sind für die zweite Ausschreibungsrunde 136 Gebote eingegangen. Insgesamt wurde für Projekte mit einem Volumen von 558 MW geboten, das Ausschreibungsvolumen von 150 MW war erneut deutlich überzeichnet. Die Zahl der bezuschlagten Unternehmen ist insgesamt gestiegen. Erfolgreich waren insbesondere Multiprojektbieter, aber unter anderem auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Der Zuschlagswert steht noch nicht fest, da in dieser Runde die Preisbildung nach dem Einheitspreisverfahren ("uniform pricing") erfolgt und abgewartet werden muss, ob ein Nachrückverfahren durchgeführt werden muss.
Dies steht erst nach dem 1. September 2015 fest. Zu dieser Frist müssen die erfolgreichen Bieter eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur Anfang September 2015 ein Nachrückverfahren durch.
Es mussten 15 Gebote ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Die Ausschlussgründe waren diesmal jedoch weniger fehlenden Unterlagen geschuldet, sondern lagen überwiegend an individuellen Fehlern, wie dem Verwenden alter Formulare oder dem Leisten zu geringer Erstsicherheiten.
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gemacht (www.bnetza.de/ffav15-2). Die erfolgreichen Bieter werden zeitnah über den Zuschlag informiert.