Bun­des­netz­agen­tur ver­bes­sert Rah­men­be­din­gun­gen für Breit­band­aus­bau durch al­ter­na­ti­ve An­bie­ter

Homann: „Flächendeckende Breitbanderschließung bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Netzbetreiber“

Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 17.07.2014

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Entscheidung über die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau veröffentlicht. Alternative Anbieter erhalten künftig bessere Zugangsmöglichkeiten zur „letzten Meile“ der Telekom, der sog. Teilnehmeranschlussleitung, um den Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Gebieten vorantreiben zu können. Damit erhalten die Wettbewerber der Telekom zugleich bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen für den Breitband-ausbau zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können.

„Mit der heutigen Entscheidung verfolgen wir unsere Linie, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau fortzuentwickeln und zu verbessern, konsequent fort. Dabei haben wir den steigenden Bandbreitenbedarf in den kommenden Jahren berücksichtigt“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Die Entscheidung hebt im Grundsatz die bisherige Grenze von 1 Mbit/s für die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern auf dem sog. Verzweigungskabel – das allerletzte Stück Kupferkabel zwischen einem bestehenden Kabelverzweiger und den Endkunden – und von Schaltverteilern deutlich auf 30 Mbit/s an. Zugangspunkte zur „letzten Meile“, wie der Schaltverteiler und der zusätzliche Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel, ermöglichen eine Verlagerung des DSL-Einspeisepunktes näher zum Endkunden hin und damit die Erreichung deutlich höherer Bandbreiten. Außerdem ist vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese tauglich für die Übertragung hoher Bandbreiten zu machen. Eine Möglichkeit zur Änderung der Signalrichtung bei der Übertragung von DSL konnte aufgrund der Gefahr von Störungen im Netz nicht angeordnet werden. Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesnetzagentur zudem darauf geachtet, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom nicht den Einsatz der Vectoring-Technik behindern.

„Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis“, so Homann weiter.

Die Entscheidung ist in einem sog. Anordnungsverfahren ergangen. Weil sich die Unternehmen EWE Tel und Telekom nicht vertraglich auf verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz zwecks Breitbandausbaus in ländlichen Gebieten einigen konnten, hatte die EWE Tel im Mai die Bundesnetzagentur auf Anordnung des Netzzugangs angerufen. Über das konkrete Verhältnis der beiden Unternehmen hinaus kommt der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu; andere Wettbewerber können sich die neuen Zugangsbedingungen künftig ebenfalls anordnen lassen, falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen.

Der Tenor der Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 74 KB)

Mastodon