Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Ent­gel­te vor

Start der nationalen Konsultation des Entscheidungsentwurfs zu den Überlassungsentgelten für die Teilnehmeranschlussleitung

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 20.04.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. „letzte Meile“, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,19 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, bleibt nahezu gleich und beträgt künftig 6,77 Euro - bisher 6,79 Euro - monatlich. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der „letzten Meile“ abgedeckt.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2016 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen - statt bislang 0,09 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat kosten statt bisher 66,75 Euro. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 90,14 Euro betragen statt bisher 107,23 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Die heute veröffentlichten Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils sehr intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren während der vergangenen Wochen. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen. Darüber hinaus hat die für die Regulierung der TAL zuständige Beschlusskammer 3 eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Kalkulation der Entgelte für die „letzte Meile“ berücksichtigt. Danach wurden bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt.

Denn diese Infrastrukturen können auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden. Mit der Empfehlung geht die Beschlusskammer jetzt davon aus, dass keine Duplizierung solcher baulichen Anlagen durch Wettbewerber erfolgt und daher kein Investitionsanreiz durch umfassende Bruttowiederbeschaffungswerte erforderlich ist. Den Kostensenkungen stehen allerdings auch steigernde Effekte aufgrund einer Erhöhung der Tiefbaupreise und eines weiteren Rückgangs der Anzahl beschalteter Kupferdoppeladern gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass sich im Ergebnis die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung der TAL-Entgelte ergibt.

Die reduzierenden Effekte fallen bei der KVz-TAL etwas geringer aus. Dies ist vor allem damit zu erklären, dass die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte sich im Verzweigerkabelbereich weniger auswirkt, weil der Anteil dieser Anlagen dort kleiner ist. Bei den Entgelten für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur wirkt sich die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte dagegen deutlicher aus, weil die betreffenden Investitionswerte hier den entscheidenden Teil der Kalkulation ausmachen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL und für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen. Dabei konnten die Tiefbaupreise erstmals seit 2007 anhand von nachgewiesenen aktuellen Angaben der Telekom in das Kostenmodell eingestellt werden.

Die vorgeschlagenen Entgelte bieten zusammen mit der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur.

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 4. Mai 2016 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2016 endgültig in Kraft treten.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB)

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