Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht kon­kre­te Zu­gangs­be­din­gun­gen für den Layer 2-Bit­strom­zu­gang

Homann: "Entscheidung stärkt künftigen Wettbewerb im Breitbandmarkt"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 01.04.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entscheidungsentwurf für das Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zum sog. Layer 2-Bitstrom veröffentlicht.

"Mit unserem Vorschlag stärken wir den künftigen Wettbewerb im Breitbandmarkt. Dem Layer 2-Bitstrom kommt als alternatives Vorleistungsprodukt beim Einsatz der Vectoring-Technologie eine besondere Bedeutung zu. Deswegen hat die Beschlusskammer sehr genau überprüft, ob und inwieweit hier faire Zugangsbedingungen für die Wettbewerber geschaffen werden. Einige von der Telekom vorgelegten Regelungen müssen geändert werden", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung des Entscheidungsentwurfs.

Die Telekom ist verpflichtet, ihren Wettbewerbern als Ersatz für die infolge des Vectoring-Einsatzes nicht mehr für VDSL-Anschlüsse verfügbaren Teilnehmeranschlussleitungen ab Mitte des Jahres ersatzweise ein Layer 2-Bitstromprodukt anzubieten. Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sog. Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Er kann als qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt eine wichtige Alternative werden für jene Unternehmen, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

Der Entwurf des Standardangebots enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber den Layer 2-Bitstrom-Zugang bei der Telekom erhalten können. Die Wettbewerber sollen auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Bitstrom-Zugangsverträge abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf des Standardangebots in einem zweistufigen Verfahren eingehend geprüft und hierzu auch die Wettbewerber angehört. Bereits im August letzten Jahres war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, das Standardangebot zu verbessern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen jetzt von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden.

Da der Layer 2-Bitstrom Wettbewerbern ab Mitte des Jahres zur Verfügung stehen muss, ist das Standardangebot zunächst vorläufig in Kraft gesetzt worden. Damit haben Wettbewerber ab sofort die Möglichkeit, die erforderlichen Übergabepunkte und Schnittstellen bei der Telekom zu beauftragen.

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-15-003 veröffentlicht. Interessierte Parteien haben ab dem 6. April 2016 einen Monat lang Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen.

Pressemitteilung (pdf / 46 KB)

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