BK9-22-614
Beschlusskammer 9
Festlegung
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 9 GasNEV eingeleitet.
Der anliegende Festlegungsentwurf dient – soweit er kalkulatorischen Nutzungsdauern für Neuanlagen betrifft – dazu, einen regulatorischen Rahmen für die politischen Zielsetzungen der Bundesregierung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu schaffen. Er eröffnet deshalb die Option, die kalkulatorischen Nutzungsdauern von Netzinfrastrukturen zum Erdgastransport an mögliche zukünftige Szenarien anzupassen. Er macht hingegen keinerlei Vorgaben darüber, ob und welchem Umfang die Nutzung der Erdgasnetze tatsächlich eingestellt wird oder inwieweit die Netze ggf. für andere Zwecke weitergenutzt werden können. Insbesondere wird eine Verkürzung von Nutzungsdauern in keiner Weise verbindlich vorgegeben.
Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.08.2022 (Posteingang).
Stellungnahmen sind per E-Mail an
zu richten.
Anlage
Festlegungsentwurf_BK9-22_614
BK9-22/614
Stand: 13.07.2022