Innovationsausschreibungen
Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen nach § 39n des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch.
Es werden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September eines Jahres durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39n EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Festlegung des Höchstwerts
Die Bundesnetzagentur hat im März 2024 den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen der nächsten zwölf Monate auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).
Festlegung Höchstwert Innovationsausschreibung AZ 4.08.01.01/1#29 (pdf / 534 KB)
Kontakt
Referat 618– Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de