Aus­schrei­bun­gen für Bio­me­tha­n­an­la­gen

Seit 2021 führt die Bundesnetzagentur gesonderte Ausschreibungen zur Ermittlung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomethananlagen durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie). Es wird eine Gebotsrunde pro Jahr durchgeführt.

Von den Ausschreibungen betroffene Anlagen

Grundsätzlich wird die Höhe der Zahlungen für alle ab dem 1. Januar 2021 neu in Betrieb genommenen Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt bis 20 Megawatt durch Ausschreibungen ermittelt.

Die Beschränkung der Ausschreibungen auf Anlagen in der Südregion wurde befristet bis Ende 2027 ausgesetzt. Es können ab dem Gebotstermin 1. September 2024 Gebote für Anlagen im gesamten Bundesgebiet eingereicht werden.

Festlegung des Höchstwerts

Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Biomethananlagen für die Gebotstermine im Jahr 2024 auf 21,03 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).

Kontakt

Referat 618– Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de

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