BK3-15-002 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG

Veröffentlichung eines Entwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund der Anträge der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Übertragung analoger Hörfunksignale und die Gewährung der analogen UKW-Antennen(mit)benutzung sowie einer Missbrauchsentscheidung betreffend weitere Entgelte für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird nachfolgend der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund der Anträge der Media Broadcast GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Übertragung analoger Hörfunksignale und die Gewährung der analogen UKW-Antennen(mit)benutzung sowie einer Missbrauchsentscheidung betreffend weitere Entgelte für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale veröffentlicht.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3b-15/002 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
53105 Bonn

oder an folgende E-Mail-Adresse: BK3-Konsultation@bnetza.de

Das Konsultationsverfahren beginnt am 15.04.2015 und endet am 06.05.2015.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlagen
Konsultationsentwurf (pdf / 873 KB)
Anlage 1_Genehmigungspflichtige laufende Endnutzerpreise für Einzelstandorte bei unveränderter Leistungsfortführung (pdf / 332 KB)
Anlage 2 - Laufende Endnutzerpreise nach Leistungsänderung (pdf / 77 KB)
Anlage 4 - Entgelte Antennenmitbenutzung bei Bestandsfrequenzen und bei Neufrequenzen (pdf / 49 KB)
Anlage 5 - Entgelte Antennenmitbenutzung (pdf / 388 KB)
Anlage 6 - Entgelte für Einmalleistungen Antennenmitbenutzung (pdf / 65 KB)

Die angeordneten laufenden Endnutzerentgelte für Einzelstandorte (Anlage 3) werden als gemeinsame Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl der Antragstellerin als auch des jeweiligen Radioveranstalters nicht veröffentlicht. Auf Anfrage des betroffenen Radioveranstalters wird ihm die Beschlusskammer die vorgesehenen Entgelte jedoch individuell übermitteln. Diesbezügliche Anfragen sind ebenfalls an die E-Mail-Adresse BK3-Konsultation@bnetza.de zu richten.

BK3b-15/002

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 15.04.2015

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