Ver­tei­ler­netz­be­trei­ber in­ves­tie­ren 10 Mrd. EUR in die Ver­tei­ler­net­ze

Präsident Homann: "Beachtliche Summen für Investition in örtliche Stromnetze genehmigt"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 17.01.2019

Die Bundesnetzagentur hat für den Ausbau des Stromverteilernetzes bis zum 31. Dezember 2018 Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro genehmigt. Dies entspricht durchgeführten oder geplanten Investitionen von ca. 10,4 Mrd. Euro.

"Die Bundesnetzagentur hat beachtliche Summen für Investitionen in die Verteilernetze genehmigt. Die Verteilernetzbetreiber haben Kapitalkostenaufschläge vehement gefordert. Jetzt ist das Geld da", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern."

Erstmals Umsetzung von Kapitalkostenaufschlägen

Zum 1. Januar 2019 wurde für Stromverteilernetze erstmals das Instrument des Kapitalkostenaufschlags von der Bundesnetzagentur umgesetzt. Demnach können Verteilernetzbetreiber unmittelbar für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die von der Bundesnetzagentur genehmigte Erlösobergrenze beantragen.

Die Erlösobergrenzen umfassen alle Netzkosten zzgl. einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern von den Unternehmen über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich im Wesentlichen um Vorfinanzierungen, da die Unternehmen schon geplante Investitionen einpreisen können. Die Investitionen können in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes fließen.

Hochrechnung auf Gesamtinvestitionen

Die Hochrechnung der Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Mio. Euro auf getätigte oder geplante Investitionen von ca. 10,4 Mrd. Euro ergibt sich daraus, dass nur die jährlichen Kapitalkosten der Investitionen inkl. Eigenkapitalverzinsung in die Erlösobergrenzen eines Kalenderjahres einfließen.

Die genehmigten Kapitalkostenaufschläge beziehen sich auf durchgeführte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Zu den von der Bundesnetzagentur genehmigten Kapitalkostenaufschlägen kommen weitere Investitionen der 700 kleineren in Landeszuständigkeit regulierten Unternehmen hinzu.

Weitere Informationen zur Regulierung der Stromnetzentgelte sind unter www.bundesnetzagentur.de/anreizregulierung veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 191 KB)

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