Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz bei Internetanschlüssen
Gabriel: "Mehr Transparenz für Verbraucher"
Homann: "Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen soll vergleichbar sein"
Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 15.06.2016
Das Bundeskabinett hat heute die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert. Außerdem erhalten Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit der neuen Verordnung geben wir Verbrauchern wichtige Informationen von ihren Anbietern an die Hand, z. B. über die einzelnen Vertragsbedingungen und Laufzeiten, die Einhaltung zugesagter Qualitätsparameter oder über Kostenkontrolle. So können Verbraucher in Zukunft leichter das für sie passende Angebot finden, Abweichungen vom Vereinbarten besser kontrollieren und sind durch die Einführung von Warnhinweisen bei übermäßigem Datenverkehr vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt
."
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: "Eine Verbesserung der Transparenz bei Telekommunikationsverträgen hilft dem Verbraucher und fördert zugleich den Wettbewerb. Anbieter sollen die tatsächliche Geschwindigkeit des Anschlusses offenlegen und in der monatlichen Rechnung über das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen informieren.
"
Die Rechtsverordnung sieht eine Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen vor und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. In einem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter ihre Kunden unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Die Kunden werden dann auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Verbraucher sollen zudem einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate erhalten. Sie sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinweisen. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten.
Den Entwurf der Transparenzverordnung können Sie hier abrufen: www.bundesnetzagentur.de/pm-transparenzverordnung.
Pressemitteilung (pdf / 103 KB)
Weitere Informationen |
Entwurf - Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (pdf / 457 KB) |