Die För­der­sät­ze für Pho­to­vol­taik-An­la­gen wer­den er­neut nicht ab­ge­senkt

Der Zubau liegt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 31.03.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. April 2016 bis zum 30. Juni 2016 in Betrieb genommen werden, nicht gekürzt werden.

Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.367 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate.

Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten März 2015 bis Februar 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen von Anlagen enthalten.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

Die aktualisierten Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht.

Die Werte der finanziellen Förderungen der Technologien Windenergie an Land und Biomasse wurden in diesem Monat nicht erneut angepasst.

Pressemitteilung (pdf / 37 KB)

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