Offshore-Haftungsumlage für 2016 stabilisiert sich
Homann: "Erfreuliche Entwicklung: Entschädigungszahlungen für verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks stark rückläufig
"
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 15.10.2015
Die Offshore-Haftungsumlage für 2016 für Haushaltskunden liegt zwischen 0,039 Cent/kWh und 0,04 Cent/kWh.
"Die Stabilisierung der Offshore-Haftungsumlage ist ein positives Signal. Der Ausbau der Offshore-Windenergie kommt voran und die Risiken durch Verzögerungen beim Anschluss von Offshore-Windparks sind gesunken
", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Offshore-Haftungsumlage ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde zur Deckung von Entschädigungszahlungen eingeführt, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Letztverbraucher mussten für die Offshore-Haftungsumlage in der Vergangenheit etwa 1,6 Mrd. Euro aufwenden.
Die Offshore-Haftungsumlage für 2016 wird zum einen von einem Abgleich zwischen den tatsächlichen Kosten und den konkreten Einnahmen aus der Umlage des Jahres 2014 beeinflusst. Zum anderen fließen in die Offshore-Haftungsumlage die für 2016 prognostizierten Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks ein. Gerade diese Entschädigungszahlungen sind stark rückläufig. Nahezu alle relevanten Anbindungsleitungen sind mittlerweile fertiggestellt.
Während die Stromkunden in der Vergangenheit über die Offshore-Haftungsumlage insbesondere Entschädigungszahlungen refinanziert haben, die durch den verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land entstanden sind, dürfte der Verzug zukünftig kein Thema mehr sein. Für die Abschätzung der Offshore-Haftungsumlage für 2016 sind überwiegend nur noch die Schätzungen über Entschädigungszahlungen aufgrund von Leitungsstörungen relevant.
Für Letztverbraucher mit mehr als 1.000.000 kWh Strombezug im Jahr sinkt die Umlage im Vergleich zum Vorjahr leicht auf einen Wert zwischen 0,026 Cent/kWh und 0,027 Cent/kWh. Für Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind und deren Stromkosten 4 Prozent des Umsatzes überstiegen, liegt die Umlage zwischen 0,025 Cent/kWh und 0,03 Cent/kWh.