Die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden nicht abgesenkt
Franke: "Zubau von Photovoltaik-Anlagen erneut deutlich unterhalb des Zubaukorridors
"
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 30.09.2015
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom
1. Oktober 2015 bis zum 1. Dezember 2015 nicht gekürzt werden.
"Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1.437 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt
", sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen muss nach den Regeln des EEG monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2014 bis August 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten.
In den letzten drei Monaten ist die Anzahl der verspäteten Meldungen von PV-Anlagen, die zu Jahresbeginn stark angestiegen war, wieder deutlich gesunken. Franke hierzu: "In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Verzögerungen bei der Meldung zu erheblichen finanziellen Einbußen bei betroffenen Anlagenbetreibern führen können; im eigenen Interesse sollte jeder Anlagenbetreiber prüfen, ob er seine Anlage im PV-Meldeportal registriert und eine ASO-Nummer von der Bundesnetzagentur erhalten hat
."
Die im Anlagenregister erfassten Meldungen ergaben folgende Daten: Für den Zeitraum August 2014 bis August 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 3.666 Megawatt netto. Es wurden 3.943 Megawatt neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 277 Megawatt endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 71 Megawatt neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein 'Deckel' mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Mai 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 60 Megawatt.
Weitere Informationen zu den EEG-Vergütungssätzen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.