Änderungen des Bilanzkreisvertrages
Bundesnetzagentur konsultiert Änderungen des Bilanzkreisvertrages
Homann: "Mit dem Markt zusammen vernünftige Lösung für künftige Bilanzkreisverträge erarbeiten"
Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 12.06.2014
Die Bundesnetzagentur führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu Änderungen des Bilanzkreisvertrages durch. Gleichzeitig wurde hierzu ein Festlegungsverfahren eröffnet. Ein Ziel der Konsultation und des Festlegungsverfahrens ist die Anpassung des Standardbilanzkreisvertrages, um Missbrauch entgegenzuwirken.
"Wir versuchen mit den Marktteilnehmern zusammen eine vernünftige Lösung zu erarbeiten, damit in Zukunft missbräuchliches Verhalten bei der Fahrplanabwicklung erschwert wird"
, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
In der Vergangenheit hat es Fälle von Fahrplanmissbrauch gegeben, die hohe finanzielle Schäden bei den Übertragungsnetzbetreibern verursacht haben. Darüber hinaus wurden der Bundesnetzagentur Fälle gemeldet, bei denen das untertägige Handeln einzelner Bilanzkreisverantwortlicher ein potentielles Risiko für den zuverlässigen Systembetrieb darstellen könnte. Die Übertragungsnetzbetreiber haben daher bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Anpassung des Bilanzkreisvertrages zur Vermeidung von Missbrauch gestellt.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesnetzagentur einen Änderungsbedarf beim Bilanzkreisvertrag und den Grundsätzen der Fahrplanabwicklung. In dem veröffentlichten Konsultationsentwurf des Bilanzkreises wurden daher entsprechende Anpassungen vorgenommen, um die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadenseintritts deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse der Konsultation werden in das Festlegungsverfahren einfließen.
Der Standardbilanzkreisvertrag stellt sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen den Bilanzkreisverantwortlichen und den Übertragungsnetzbetreibern reibungslos und effektiv funktioniert. Dies ist notwendig, damit die Sicherheit des Systembetriebs gewährleistet wird. Für die Sicherstellung der Systemstabilität sind
die Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich.
Stellungnahmen können bis zum 07.07.2014 per E-Mail an Poststelle.bk6@bnetza.de abgegeben werden.
Die Konsultationsdokumente sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.