Prä­sen­ta­ti­on Jah­res­be­richt 2013

Homann: "Der Verbraucher steht im Mittelpunkt"

Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 06.05.2014

Die Bundesnetzagentur hat heute in Bonn der Öffentlichkeit ihren Jahresbericht 2013 präsentiert. "Der Bericht gibt einen umfangreichen Überblick über ein ereignisreiches Jahr in allen regulierten Sektoren", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung des aktuellen Berichts.

"Ein Hauptaugenmerk unserer Arbeit und somit auch unseres Jahresberichtes liegt auf dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur kümmert sich nicht nur um die Unternehmen in den Märkten für Telekommunikation, Strom, Gas, Post und Eisenbahnen, sondern auch um die Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn sie nutzen die von den Unternehmen angebotenen Dienste und richten ihre Erwartungen und Ansprüche an die Unternehmen."

Elektrizität

Noch mehr als bereits im Jahr zuvor bestimmte die Energiewende die politische Agenda und stellte enorme Anforderungen an die Bundesnetzagentur. Um die zahlreichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema fachkundig, offen und verlässlich beantworten zu können, wurde unter anderem im Jahr 2013 eine eigene Servicenummer eingerichtet.

Das erste Bundesbedarfsplangesetz, das auf dem Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 basiert, ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Es enthält insgesamt 36 Leitungsbauvorhaben, die als energiewirtschaftlich notwendig und als vordringlich gelten, um eine sichere und zuverlässige Stromversorgung in zehn Jahren gewährleisten zu können. Auch 2013 hat die Bundesnetzagentur die von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich vorzulegenden Netzentwicklungspläne für den Bereich Strom an Land und auf See geprüft, konsultiert und bestätigt. Von den seitens der Übertragungsnetzbetreiber 90 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von der Bundesnetzagentur 56 Maßnahmen als vordringlich notwendig erachtet. Im Rahmen der Konsultation sind mehr als 7500 Stellungnahmen eingegangen, was das große Interesse der Öffentlichkeit am Thema Netzausbau deutlich macht.

Im Bereich Sicherstellung der Versorgungssicherheit gibt es seit dem vergangenen Sommer mit den neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz und in der Reservekraftwerksverordnung eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen nicht ohne vorherige Prüfung vom Netz nehmen dürfen. Ziel dieser Vorgaben ist es, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Stromversorgung nicht durch einen unkontrollierten Rückbau an Kraftwerksleistung gefährdet wird. Bislang wurden bei der Bundesnetzagentur insgesamt 47 Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet. Diese Blöcke haben insgesamt eine Nettonennleistung in Höhe von 13.500 Megawatt (MW). Bei mehr als der Hälfte dieser Anlagen steht zum jetzigen Zeitpunkt bereits fest, dass sie nicht systemrelevant sind und daher stillgelegt werden dürfen. Bei insgesamt sieben Stilllegungsanzeigen mit einer Nettonennleistung von 1.440 MW wurde bisher vom Übertragungsnetzbetreiber entschieden, dass die entsprechenden Kraftwerksblöcke für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes notwendig und somit als systemrelevant einzustufen sind. Die Bundesnetzagentur hat die Ausweisung als systemrelevant genehmigt, so dass für diese sieben Kraftwerksblöcke in Walheim, Marbach und Ingolstadt ein Stilllegungsverbot gilt.

Telekommunikation

Das Thema Breitband war auch im vergangenen Jahr bestimmend im Telekommunikationsbereich. Die Zahl der Breitbandanschlüsse hat sich weiter erhöht. Die Steigerung ist erneut auf Kundenzuwächse bei den Kabelfernsehnetzbetreibern zurückzuführen. Im Mobilfunk stellt der zunehmende Datenverkehr hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Netze. Das Datenvolumen ist 2013 nochmals erheblich gestiegen. Die stark wachsende Nachfrage nach mobilem Breitband führt zu einem weiter steigenden Frequenzbedarf. "Wir haben daher im Jahr 2013 einen Konsultationsentwurf für die zukünftige Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen vorgestellt, der insbesondere die im Jahr 2016 auslaufenden GSM-Frequenzen (900 und 1.800 MHz) betrifft", erläuterte Homann. "Die Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens für diese Frequenzen sowie für weitere Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz, der sog. Digitalen Dividende II, und 1,5 GHz ist für das dritte Quartal 2014 vorgesehen. Die Eröffnung des Vergabeverfahrens streben wir zum Ende des Jahres an."

Im Festnetz steht neben dem weiteren Breitbandausbau vor allem die Bereitstellung hochbitratiger Breitbandanschlüsse im Mittelpunkt. Eine neue Technik, das sog. Vectoring, erlaubt hier höhere Übertragungsraten, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupferdoppeladern am Kabelverzweiger möglich, ein entbündelter Zugriff – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr. Die Telekom hatte deshalb Ende 2012 beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung an den Kabelverzweigern einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Nach eingehender Prüfung hat die Bundesnetzagentur im August 2013 ihre Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom bekannt gegeben. Jochen Homann: "Mit unserer Entscheidung haben wir die Grundlagen für den Einsatz von Vectoring gelegt. Ich hoffe, dass nun alle Marktakteure die sich bietende Chance nutzen, den Breitbandausbau unter fairen Bedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter voranzutreiben."

Post

Die Entwicklung im Bereich Post belegen, dass die wettbewerblichen Strukturen im Paketmarkt nach wie vor Stabilität in diesem bedeutenden Bereich der Wirtschaft garantieren. Der wachsende Versandhandel über das Internet bescherte den Anbietern im letzten Jahr höhere Paketmengen und zunehmende Umsätze. Da die Paketdienstleister ihre Beförderungskapazitäten den steigenden Mengen angepasst und die Zustellangebote für Privatpersonen ausgeweitet haben, ist gerade auch der Privatkunde Nutznießer dieser positiven Entwicklung.

Von einer solchen Entwicklung ist der Briefmarkt noch immer entfernt. Obwohl im Berichtsjahr allein durch die Wahlunterlagen ein höheres Sendungsaufkommen zu erwarten war, sind die Sendungsmengen von 16,3 Mrd. Stück im Jahr 2012 auf 16,1 Mrd. Stück im Jahr 2013 leicht gesunken.

Eisenbahnen

Auch im vergangenen Jahr konnten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG in allen Segmenten ihre Marktanteile weiter ausbauen. Im Schienengüterverkehr wurde erstmalig rund ein Drittel der Verkehrsleistung von Wettbewerbern erbracht. Die Umsätze der Eisenbahnverkehrsunternehmen speziell im bereits stark vom Wettbewerb geprägten Schienenpersonennah- und Schienengüterverkehrsmarkt sind weiter angestiegen.

Da in Mainz, an einer der wichtigsten Schienenstrecken Deutschlands, zahlreiche Zugfahrten nicht mehr stattfinden konnten, erregte die Stellwerksproblematik im Sommer 2013 bundesweite Aufmerksamkeit. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber im August 2013 zur Beseitigung der Betriebsbeeinträchtigungen und der Einschränkungen des Eisenbahninfrastrukturzugangs im Mainzer Hauptbahnhof. Zudem drohte sie für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro an. Die DB Netz AG beseitigte Anfang September 2013 die Betriebseinschränkungen im Mainzer Hauptbahnhof.

Pressemitteilung (pdf / 65 KB)

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