Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 19.07.2013
Die Bundesnetzagentur hat heute die endgültigen Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der deutschen Mobilfunknetzbetreiber bekannt gegeben. Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min.
Die genannten Mobilfunk-Terminierungsentgelte waren Mitte November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.
Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode ist in Deutschland nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes – u. a. die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs – zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die EU Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht.
Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet.