Hotline für vermisste Kinder
Bundesnetzagentur teilt 116 000 für Hotline für vermisste Kinder zu
Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 16.03.2011
Die Bundesnetzagentur hat der "Initiative Vermisste Kinder" die Rufnummer 116 000 für eine Hotline für vermisste Kinder zugeteilt. Betroffene werden durch die Hotline bei der Suche nach vermissten Kindern unterstützt, zudem werden Meldungen über vermisste Kinder entgegengenommen und an die Polizei weitergeleitet. Allerdings sollten im Falle eines vermissten Kindes weiterhin zunächst die Notrufnummer 110 der Polizei oder die europäische Notrufnummer 112 kontaktiert werden. Die Rufnummer 116 000 wird jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein.
Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Rufnummer 116 111 an den "Nummer gegen Kummer e. V." für eine Jugend-Hotline, die 116 123 an die "Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.V." für eine Lebensberatungs-Hotline, die 116 006 an den "Weisser Ring e. V." für die Beratung von Verbrechensopfern und die 116 117 an die "Kassenärztliche Bundesvereinigung" für Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen zugeteilt. Die 116 116 ist dem Sperr e. V. für eine Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen, insbesondere von Kreditkarten, zugeteilt.
Die Bundesnetzagentur unterstützt mit den Zuteilungen die Bemühungen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam sind.
Der Zuteilung der Rufnummer 116 000 durch die Bundesnetzagentur war ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Sie ist sofort wirksam, so dass umgehend die technische Realisierung veranlasst werden kann. Die Rufnummer muss innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.