Be­richt zur An­reiz­re­gu­lie­rung

Bundesnetzagentur stellt Entwurf eines Berichts zur Anreizregulierung zur Diskussion

Kurth: "Zügige Einführung der Anreizregulierung bringt Vorteile für Netzbetreiber und Netznutzer"

Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 02.05.2006

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, legte heute den Entwurf eines Berichts zur Einführung der Anreizregulierung in den Energiemärkten vor und startete damit die öffentliche Konsultation zwei Monate vor dem vom Gesetzgeber festgelegten Abgabedatum, dem 1. Juli 2006.

Mit der Anreizregulierung wird versucht, Wettbewerb zu simulieren. Dies geschieht, indem für einen bestimmten Zeitraum (eine Regulierungsperiode) die Kosten von den Erlösen entkoppelt werden. Für diese Periode werden Vorgaben gemacht, wie sich die Erlöse in diesem Zeitraum maximal entwickeln dürfen. Alle Gewinne, die durch Senkung der Kosten unter den vorgegebenen Erlöspfad entstehen, können vom regulierten Unternehmen einbehalten werden.

"Ein großer Vorteil der Anreizregulierung liegt in der Planungssicherheit für die Unternehmen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Regulierung nicht in die Details der Unternehmensführung eingreift, sondern die Kreativität und das Know-how des Managements nutzt, um Kosten- und Effizienzfortschritte zu mobilisieren", sagte Matthias Kurth.

Die zügige Einführung der Anreizregulierung ist laut Kurth möglich und für alle Beteiligten vorteilhaft: "Wenn eine schnelle Umsetzung in eine Verordnung gelingt, können wir die Anreizregulierung bereits zum 1. Januar 2008 starten. Wir sind gut darauf vorbereitet. Damit könnte sich auch eine zweite Entgeltgenehmigungsrunde mit aufwändigen Einzelprüfungen erübrigen. Das bringt Vorteile für Netzbetreiber und Netznutzer", betonte der Präsident.

Die wesentlichen Elemente des Anreizregulierungsmodells der Bundesnetzagentur sind:

  • Start zum 1. Januar 2008

    Das Inkrafttreten der Rechtsverordnung sollte möglichst noch in diesem Jahr erfolgen, die Datenerhebungen und Auswertungen der Bundesnetzagentur im Jahr 2007 und der Start der Anreizregulierung anstelle der kostenorientierten Entgeltgenehmigungen ab 1. Januar 2008.

    Anreize für Netzbetreiber und Vorteile für Netznutzer

    Steigern die Unternehmen in einer Regulierungsperiode ihre Effizienz stärker als vorgegeben, können sie diese Effizienzgewinne behalten. Die Netznutzer kommen durch die vorgegebenen Effizienzsteigerungen in den Genuss von Kostensenkungen in Form sinkender Netzentgelte. Von Beginn an soll für alle Unternehmen eine generelle Effizienzsteigerungsrate gelten, die um die zwei Prozent liegen könnte.

    Zwei Perioden von je drei bis fünf Jahren mit Revenue-Cap

    Durch verlässliche Erlösobergrenzen und zeitlich gestreckte Effizienzvorgaben sollen die derzeitig großen Effizienzunterschiede abgebaut werden.

    Yardstick-Competition

    Ab der dritten Regulierungsperiode ist eine Yardstick-Regulierung vorgesehen. Die Erlösobergrenzen werden dabei alle zwei Jahre ausschließlich nach Vergleichsmaßstäben festgelegt. Das System der Yardstick-Competition erlaubt, Wettbewerb in der bestmöglichen Weise darzustellen.


    Effizienzvergleich durch komplementäres Benchmarking


    Hierbei werden wissenschaftlich fundierte und international erprobte Benchmarking-Verfahren optimal kombiniert. Die Vergleichsmöglichkeiten hierfür sind in Deutschland besser als in jedem anderen Land.


    Methodenregulierung statt Mikromanagement


    Die Bundesnetzagentur will Einzelfallprüfungen auf ein Minimum beschränken und möglichst viel Spielraum für unternehmerische Entscheidungsfreiheit lassen.


    Qualitätsregulierung


    In der ersten Regulierungsperiode sollen Qualitätsunterschiede bei Versorgungssicherheit und Kundenservice durch ein Bonus/Malus-System honoriert werden. Zeitgleich werden weitere Untersuchungen angestellt, damit ab der zweiten Periode Qualität und Kosteneffizienz in bester internationaler Praxis integriert bewertet und gesamtwirtschaftlich optimiert werden.

"Wir wollen in den nächsten zwei Monaten einen intensiven Dialog mit allen Interessierten ermöglichen und die offene und konstruktive Konsultation über das optimale Modell einer Anreizregulierung weiterführen. Bereits das vorliegende Konzept ist in seinen Details und als Rahmen unter intensiver Beteiligung der betroffenen Verbände und Interessengruppen und unter ausführlicher wissenschaftlicher Begleitung erstellt worden und bildet daher eine gute Grundlage für die abschließenden Beratungen.

Die nächsten beiden Monate geben nun allen Seiten die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, sich mit dem in Gänze vorliegenden Konzept ausführlich auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen. Am 1. Juli 2006 werden wir der Bundesregierung ein Modell unterbreiten, das – nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Anregungen und Bedenken – ein qualifiziertes, auf die deutschen Verhältnisse abgestimmtes Konzept enthält", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit August 2005 wurden acht Konsultationskreise sowie eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, der Landesregulierungsbehörden und allen betroffenen Wirtschaftskreisen durchgeführt. Im April 2006 fand eine internationale wissenschaftliche Konferenz unter Beteiligung u. a. des Massachusetts Institute of Technology der University of Cambridge und über 80 internationaler und deutscher Wissenschaftler statt. Darüber hinaus hat sich die Bundesnetzagentur von sieben Gutachter-Konsortien unter Mitwirkung der Professoren Per Agrell (Louvain, Belgien), Peter Bogetoft (Kopenhagen, Dänemark) und Hans-Jürgen Haubrich (RWTH Aachen) beraten lassen.

"Wir haben besonderen Wert auf die Auswertung europäischer und internationaler Erfahrungen mit Anreizregulierungskonzepten gelegt. Einerseits wollen wir gute Beispiele möglichst übernehmen, andererseits wollen wir Fehler, die an anderen Stellen gemacht wurden, vermeiden", so Matthias Kurth. Hierzu initiierte und leitete die Bundesnetzagentur auch eine Arbeitsgruppe im Rat der Europäischen Energieregulierer.

"Großen Wert legen wir auf die Berücksichtigung von Qualität und Sicherheit in den Netzen. Dabei sind Effizienz und Kostenkontrolle kein Widerspruch zur Qualität der Netze. Beide Ziele lassen sich gleichzeitig optimieren. Wir werden daher von Anfang an in der Anreizregulierung diejenigen belohnen, die dem Kunden besondere Qualität bereitstellen", sagte Kurth.

Der Entwurf des Berichts zur Anreizregulierung ist auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 48 KB)

Sprechzettel Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur (pdf / 35 KB)


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