Kohleausstieg
Der Bundestag und der Bundesrat haben den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 beschlossen. Hier erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Ergebnissen früherer Ausschreibungen sowie über die gesetzlichen Anordnungen von Kohleanlagenüber
- Aufgaben der Bundesnetzagentur
- Gesetzliche Reduzierung
- Übersichtskarte der bezuschlagten und angeordneten Anlagen
- Abgrenzung Steinkohle/Braunkohle
- Braunkohle-Kleinanlagen
- Rechtliche Hinweise
Mehr dazu: Informationen zur Ermittlung des Anordnungsvolumens für die gesetzliche Reduzierung hinsichtlich des Zieljahres 2027 (Anordnungstermin: 02.09.2024) (pdf / 72 KB)
Aufgaben der Bundesnetzagentur
Der Kohleausstieg ist maßgeblich im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt.
Die Bundesnetzagentur hat damit umfangreiche Aufgaben zur Umsetzung des Kohleausstiegs erhalten. Dies sind unter anderem:
- Durchführung von Ausschreibungen zur Reduzierung der Verstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen (inzwischen abgeschlossen)
- Erfassung der Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen in Deutschland mit Genehmigung zur Kohleverstromung und Veröffentlichung einer altersgereihten Liste
- Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung einer Altersreihung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen in Deutschland jährlich zum 1. Juli
- Ermittlung und Anordnung der gesetzlichen Reduzierung
Gesetzliche Reduzierung
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt sieben Ausschreibungen zur Reduzierung der Kohleverstromung in Deutschland durchgeführt. Die Ausschreibungsverfahren sind inzwischen beendet. Für die weitere Reduktion und Beendigung der Kohleverstromung von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen findet ab den Zieldaten 2027 nur noch die entschädigungslose gesetzliche Reduzierung Anwendung (Anordnungstermine ab dem Jahr 2024). Nähere Informationen zu den Anordnungen finden sich auf der Seite zur gesetzlichen Reduzierung.
Anordnungstermin | Jahr - Wirksamwerden des Kohleverfeuerungsverbots | Reduktionsmenge (MW) | Angeordnete Anlage | Nettonennleistung (MW) |
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20. Mai 2022 | 2024 | 207,282 | Kraftwerk Scholven B KVBG 116 | 345,000 |
14. Oktober 2022 | 2025 | 226,882 | HKW-West, KVBG103 | 277,000 |
25. August 2023 | 2026 | 262,351 | HLB7, KVBG046-DSB01 | 777,520 |
2. September 2024 | 2027 | Keine Reduktionsmenge Hintergrundinformationen | - | - |
Spätestens 1. September 2025 | 2028 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2026 | 2029 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2027 | 2030 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2028 | 2031 | - | - | - |
Spätestens 3. September 2029 | 2032 | - | - | - |
Spätestens 2. September 2030 | 2033 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2031 | 2034 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2032 | 2035 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2033 | 2036 | - | - | - |
Spätestens 1. September 2034 | 2037 | - | - | - |
Spätestens 3. Juni 2035 | 2038 | - | - | - |
Übersichtskarte der bezuschlagten und angeordneten Anlagen
Bezuschlagte Anlagen der ersten bis siebten Ausschreibungsrunde zur Kohlestilllegung
Auf der Deutschlandkarte sind die Kohlekraftwerke eingezeichnet, die in der ersten bis einschließlich zur siebten Ausschreibungsrunde einen Zuschlag oder eine Anordnung zur gesetzlichen Reduzierung erhalten haben. Angegeben ist jeweils der Standort, der Name des Kraftwerks, die Netto-Nennleistung in Megawatt und der Hauptenergieträger (Braun- oder Steinkohle).
Bezuschlagte Anlagen der ersten bis siebten Ausschreibungsrunde zur Kohlestilllegung (jpeg / 658 KB)
Abgrenzung Steinkohle/Braunkohle
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 betrifft sowohl Braun- als auch Steinkohleanlagen.
Das KVBG normiert einen Ausstiegspfad in Form jährlicher Zielniveaus für die noch am Markt befindliche Kohlekraftwerksleistung. Um diese Zielniveaus zu erreichen, sieht es für Steinkohle und Braunkohle grundsätzlich unterschiedliche Wege vor, die Kohleverstromung auslaufen zu lassen.
Steinkohle
Für die Abschaltung der Steinkohlekraftwerke sieht das Gesetz zwei Verfahren vor:
Zunächst die freiwillige Abschaltung gegen den in den abgeschlossenen sieben Ausschreibungsrunden ermittelten Steinkohlezuschlag und ab dem Zieldatum 2027 bis zum Zieldatum 2038 ordnungsrechtliche Anordnungen (sog. gesetzliche Reduzierung).
Für unterzeichnete Ausschreibungen ab dem Zieldatum 2024 fand für die fehlenden Mengen bereits die gesetzliche Reduzierung Anwendung.
Braunkohle
Stilllegung von Braunkohleblöcken (xlsx / 24 KB)
Die Verstromung von Braunkohle findet zumeist in großen Kraftwerken statt, die in relativer Nähe der Braunkohletagebaue liegen. In Deutschland gibt es drei Braunkohlereviere: im Rheinland, in der Lausitz und in Mitteldeutschland. Die dortigen Großkraftwerke sollen Schritt für Schritt stillgelegt werden. Zum Teil sollen die Anlagen vor der endgültigen Stilllegung vorübergehend in die zeitlich gestreckte Stilllegung überführt werden.
Im KVBG sind die großen Braunkohleanlagen und ihre endgültigen Stilllegungszeitpunkte einzeln aufgeführt.
Die Einzelheiten sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Weitere Informationen zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.
Braunkohle-Kleinanlagen
Aus dieser Systematik fallen sogenannte Braunkohle-Kleinanlagen heraus, die bis zu einschließlich 150 MW Nettonennleistung haben. Sie werden weitgehend wie Steinkohleanlagen behandelt, dürfen also an den Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden, und fallen unter die gesetzliche Reduzierung (§ 43 KVBG).
Rechtliche Hinweise
Für die Ausschreibungen sind neben den gesetzlichen Regelungen im KVBG insbesondere die Festlegungen (§ 62 KVBG) und die Formatvorgaben der Bundesnetzagentur (§ 11 Abs. 3 KVBG) als verbindlich zu beachten.
Wenn die Bundesnetzagentur Festlegungen nach dem KVBG trifft, werden diese im Amtsblatt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur öffentlich bekannt gemacht (§ 62 Abs. 3 KVBG). Verbindliche Formatvorgaben im Sinne des § 11 Abs. 3 KVBG werden immer auf der Internetseite der Bundesnetzagentur öffentlich bekannt gegeben.
Gesetzliche Grundlage / Links
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (kurz: KVBG)
Übersichtskarte der bisher bezuschlagten und angeordneten Anlagen
Internetseite des BMWK zum Kohleausstieg und Strukturwandel
Internetseite des BMUV mit Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland