Ser­vice­ein­rich­tun­gen

Wer Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen möchte, benötigt neben dem Zugang zu den Schienenwegen auch Zugang zu weiterer Eisenbahninfrastruktur und zu Dienstleistungen.

Vor und nach jeder Zugfahrt nutzen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in aller Regel eine oder mehrere sog. Serviceeinrichtungen. Wir sorgen dafür, dass alle Zugangsberechtigten diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Serviceeinrichtungen und verbundenen Dienstleistungen finden. Dabei wirken wir unterstützend, entwickeln und beobachten bei nachfolgenden Themenbereichen wie:

  • Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) für EVU / EIU
  • Umsetzung der Förderrichtlinie Einzelwagenverkehr
  • Kapazitätsbewirtschaftung
  • Vergabe-, Konflikt- und Höchstpreisverfahren
  • Langlaufende Verträge
  • Common Portal
  • Rail Net Europe (RNE)
  • IRG-Rail
  • Güterverkehrskorridore
  • Digitalisierung z. B. DigiKap, neXt, Click&Ride
  • Mindestzugangspaket & Baumaßnahmen (Anhang VII)

Serviceeinrichtungen

Güterterminals

In einem Güterterminal werden Güter von und auf die Eisenbahn verladen. Sie bilden die Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern (LKW und ggf. Schiff). Neben den Eisenbahnverkehrsunternehmen zählen auch logistische Dienstleister zu den Zugangsberechtigten, die Kapazitäten in Güterterminals anfragen und buchen können. Der Informationsaustausch zwischen dem Nutzer und dem Güterterminal stellt eine wesentliche Grundlage für einen reibungslosen Ablauf dar. Dieser wird in den Nutzungsbedingungen der Betreiber geregelt und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt.

Häfen

Bestandteile einer internationalen Logistikkette sind mehrere Verkehrsträger und in vielen Fällen neben dem LKW und der Eisenbahn auch das Schiff. Die Zugangsberechtigten benötigen für die Durchführung des Verkehrs auf der Eisenbahn mit Anschluss an das Schiff eine Trasse auf dem öffentlichen Schienennetz, eine Hafenbahnkapazität sowie eine Kapazität im Güterterminal. Auf der Hafenbahn werden Züge rangiert, gebildet und abgestellt. Die Hafenbahn stellt den Puffer zwischen dem Schienennetz und den Infrastrukturen der Terminalbetreiber dar und muss in ihrer Rolle eine komplexe Steuerungsfunktion erfüllen.

Personenbahnhöfe

Im Schienenpersonenverkehr vereinbaren die Zugangsberechtigten (EVU oder Aufgabenträger) die benötigten Trassen mit den Betreibern der Schienenwege und zusätzlich die gewünschten Halte mit den Betreibern der Personenbahnhöfe. Personenbahnhöfe erfüllen eine wichtige Funktion für den Erfolg eines Personenverkehrsangebotes, weil die Fahrgäste die Zuverlässigkeit und Attraktivität des Verkehrsmittels "Eisenbahn" eng mit der Qualität der Dienstleistungen im Personenbahnhof verbinden. Die Bundesnetzagentur achtet daher darauf, dass die Zugangsberechtigten einen angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang erhalten.

Rangierbahnhöfe / Zugbildungseinrichtungen / Abstellgleise

Ein Zug besteht zumeist aus einem Triebfahrzeug (Lokomotive oder Triebwagen) und mehreren Wagen. Unterschiedliche Verkehre erfordern unterschiedliche Zusammensetzungen von Fahrzeugen im Zug. Rangierbahnhöfe und andere Zugbildungseinrichtungen ermöglichen es, Züge zu bilden, zu sortieren oder aufzulösen. Abstellgleise werden benötigt, um Züge oder einzelne Fahrzeuge vor oder nach einer Zugfahrt abzustellen – dabei kann die Verweildauer auf dem Abstellgleis eine kurze oder auch eine längere sein.

Die beschriebenen Eisenbahninfrastrukturen werden im Schienengüterverkehr wie im Schienenpersonenverkehr genutzt.

Die Bundesnetzagentur hat sich eingehend mit den Zugangsbedingungen und –hemmnissen bei Rangierbahnhöfen und anderen Zugbildungseinrichtungen befasst und nach eingehender Konsultation mit dem Markt ein Positionspapier erstellt.

Wartungseinrichtungen

Lokomotiven und Wagen müssen immer den Anforderungen der Betriebssicherheit entsprechen. Dafür sind regelmäßige kleinere Reparaturen und Inspektionen im laufenden Betrieb, umfangreichere Wartungsarbeiten in größeren Intervallen und bei Bedarf die Beseitigung von Unfallschäden notwendig. Diese Arbeiten werden in den Wartungseinrichtungen durchgeführt. Den Markt für Wartungseinrichtungen hat die Bundesnetzagentur in folgendem Bericht ausführlich untersucht.

Endgültiger Bericht (PDF / 19 MB)

Endgültiger Bericht – Zusammenfassung (pdf / 527 KB)

Werksbahnen

Als Werksbahnen werden Eisenbahninfrastrukturen (u.a. auch Gleisanschlüsse und Anschlussbahnen) bezeichnet, die ausschließlich Güter für ihr eigenes Unternehmen an- und abliefern. Aber wie unterscheidet sich eine solche nichtöffentliche Werksbahn von einer normalen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur? Dazu haben wir für Sie ein Prüfschema entwickelt:

Prüfschema Werksbahnen (pdf / 745 KB)

Hinweise zur Erstellung von NBS

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen für die von ihnen betriebenen Serviceeinrichtungen Nutzungsbedingungen (NBS) aufstellen und veröffentlichen.

Veröffentlichte Nutzungsbedingungen sind wesentlich für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur. Indem sie Transparenz hinsichtlich der juristischen, ökonomischen, technischen oder sonstigen Bedingungen einer Nutzung herstellen (Informationsfunktion), machen sie zugleich Ungleichbehandlungen häufig erst erkennbar (Kontroll- oder Vergleichsfunktion). Da das EIU sich mit der Veröffentlichung der NBS für deren Geltungsdauer (in der Regel mindestens ein Jahr) auch an diese bindet, gewährleisten die NBS zugleich auch notwendige Planungssicherheit für die Zugangsberechtigten. Die Prüfung und Überwachung der Nutzungsbedingungen ist daher ein wesentlicher Baustein der Regulierung der Eisenbahninfrastruktur.

Im Folgenden wird das Verfahren zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen dargestellt.
Hinweise zum Verfahren zur Erstellung von NBS (pdf / 407 KB)

Kontakt für Unternehmen

Referat 703 „Zugang zur Schieneninfrastruktur,
Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen“

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Tel.: +49 228 14 - 7045

E-Mail: Ref-703@BNetzA.de

Kontakt für Verbraucherinnen und Verbraucher

Service-Website für Fahrgäste
Informationen zu Rechten von Fahrgästen

Entschädigungsverfahren für Fahrgäste
Informationen zum Entschädigungsverfahren

Servicecenter Fahrgastrechte
Anschrift: 60647 Frankfurt am Main
Service-Hotline zum Formular: +49 (0)30 586 020 920

Beschwerde und Schlichtung
Beschwerde: Eisenbahn-Bundesamt
Außergerichtliche Streitbeilegung: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

Bundesnetzagentur
Sie finden bei den o. g. Stellen keine Informationen zu Ihrem Anliegen? Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Verkehrsanbieter hat nichts ergeben?
Wir prüfen gerne, ob wir Ihnen ggf. weiterhelfen können.
E-Mail: ref-701@bnetza.de

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