BK8-24-001-A Beschlusskammer 8

Konsultation zur Festlegung

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG

Konsultation zur Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Die Bundesnetzagentur hat am 01.12.2023 ein Eckpunktepapier zur Verteilung von Mehrkosten der Netze aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien konsultiert. Im April 2024 hat die Beschlusskammer 8 das Festlegungsverfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-24-001-A eingeleitet.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier stellte die Beschlusskammer 8 den folgenden Festlegungsentwurf bis zum 14.06.2024 zur Konsultation:

Festlegungsentwurf_EE-Kostenwälzung (pdf / 2 MB)


Es wurden folgende Stellungnahmen von Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen eingereicht:

Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf

BK8-24-001-A

Stand: 29.08.2024

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